Allgemeine Geschäftsbedingungen

(fuer Aufenthalte auf dem BJURBÄCKENS GÅRD)

 

1. Abschluss des Vertrages

Die Buchung erfolgt durch den Kunden telefonisch, schriftlich oder per email mit der Angabe des vollständigen Namens, Adresse,Telefonnummer sowie die Anzahl eventueller Mitreisender. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Buchungsbestätigung) durch uns zustande. Nach Vertragsabschluss wird eine Buchungsbestätigung an den Reisenden verschickt.

 

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten, welche innerhalb 10 Tagen beim Vermieter eingehen muss. Die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen, die kürzer als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. belasten.

Für Buchungen bis 48 Stunden vor Durchführung werden 10 % Aufschlag und für Buchungen bis 24 Stunden vor Durchführung 20% Aufschlag zu den angegebnen Preisen inkl. Mehrwertsteuer verrechnet.

 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Reservierungsvertrag. Änderungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt der Reisebeschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Inhalt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Firma Bjurbäckens Gård ist verpflichtet, dem Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

4. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden


4.1 

Bei einer Umbuchung der Reisedaten werden vom Vermieter mögliche optionale Ausweichdaten vorgeschlagen. 


4.2 

Bei einem Rücktritt der Buchung durch den Kunden, werden die 20% Anzahlung welche bei Erhalt des Reservation- und Rechnungsschreiben geleistet wurden, als Umtriebsentschädigung und Stornierungsgebühr einbehalten, somit erfolgt keine Rückzahlung der Anzahlung durch eine Stornierung.

 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


5.1

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, nicht von Bjurbäckens Gård zu verursachten Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises. Bjurbäckens Gård bezahlt an den Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück.


5.2

Für Umwelt (z.B Stürme, Temperaturen usw.) beeinflusste Änderungen oder Stornierungen einiger Programmpunkte/Aktivitäten haftet der Organisator nicht. Da diese nicht von Bjurbäckens Gård beeinflusst oder geändert werden kann und zu der Natur in Lappland gehören gibt es keine Rückerstattung.


6.Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, die in der Reisebestätigung bekannt gemacht wurde, kann der Reiseveranstalter bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisegast unverzüglich zugeleitet. Der Reisegast erhält die eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet.

Stört der Reisegast die Durchführung der Reise nachhaltig, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder verhält er sich in solchem Maße vertragswiedrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dies gilt auch, wenn der Reisegast den besonderen Anforderungen einer Reise entsprechend der Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungssvermögens oder aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert von ersparten Aufwendungen wird dabei berücksichtigt.

 

7. Gewährleistungsansprüche

Der Reisegast hat auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter aufzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisegast Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

 

8. Gefahren bei Outdooraktivitäten

Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Reisegast folgender Erklärung ausdrücklich zu:

Ich bin mir über die Gefahren bei Outdooraktivitäten und insbesondere beim Schneemobilfahren voll bewusst. Ich verpflichte mich die einzelnen Vorschriften und geltenden Verkehrsregeln zu beachten und weder Mensch, Natur und Ausrüstung durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, welche die Aktivität an mich stellt. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.

 

9. Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reiseveranstalter für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- oder Zielort).

Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter lehnt für Unfälle, welche auf das Fehlverhalten des Teilnehmers, insbesondere als Lenker von Fahrzeugen (z.B.: PKW, Schneemobil) zurück zu führen sind, und ohne Mitwirkung des Veranstalters verursacht wurden, jegliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und damit im Zusammenhang stehende Folgeschäden ab. Der Teilnehmer anerkennt diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an und erklärt, dass seine Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt.

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ordnungsgemässe Durchführung der Reise, insbesondere für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivitäten, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters, der Aktivitätsleitung oder einer Hilfsperson vorliegt. In diesem Fall haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für den unmittelbaren Sachschaden.

 

10. Versicherungen

Jeder Reisegast ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sofern diese nicht im Umfang der Reiseleistungen enthalten ist. Ferner wird empfohlen, eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

 

11. Vorschriften

Der Reisegast ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Reisegast muss selbst darauf achten, das sein Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

 

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisegast ist verpflichtet den Eintritt eines Schades möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Änderungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. Wir behalten uns das Recht vor jederzeit Änderungen an einzelnen Bestimmungen vorzunehmen.

 

Gerichtsstand ist Lycksele/Schweden

 

BJURBÄCKENS GÅRD

Isabelle Portmann

Skoträsk 124

SE-92195 Blåviksjön

E-Mail: info@bjurbackensgard.se

Tel: +46 70 855 98 47

Spenden:

Handelsbanken (Schweden)

IBAN: SE72 6000 0000 0005 9920 5202

KONTO: 599 205 202

BANKGIRO: 5730-5559

(Adresse dito Schweden)

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